Neuer Erklärfilm zur Gemeinschaftsschule

An der Gemeinschaftsschule lernen alle Kinder und Jugendliche gemeinsam. Dabei wird das Lernen so organisiert, dass so viel wie möglich gemeinsam gelernt und gleichzeitig auf die individuellen Fähigkeiten jedes Einzelnen eingegangen wird. So kann jedes Kind den für sie beziehungsweise ihn bestmöglichen Abschluss ablegen und wird in seiner Persönlichkeitsentwicklung gestärkt.

Gesetze und Verordnungen zur Gemeinschaftsschule


Schulgesetz
Teil 1 zum Schulwesen mit § 8a zur Gemeinschaftsschule

Verordnung des Kultusministeriums über die Sekundarstufe I der Gemeinschaftsschule
vom 22. Juni 2012

Weitere Informationen zur Gemeinschaftsschule

Gemeinschaftsschule Baden-Württemberg
Vielfalt macht schlauer. Die Gemeinschaftsschule in Baden-Württemberg

Kultus-Portal Baden-Württemberg
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg

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