Fragen

14 häufig gestellte Fragen zur Gemeinschaftsschule

In dieser Übersicht finden Sie die vierzehn am häufigsten gestellten Fragen zur Gemeinschaftsschule. Die Übersicht zum herunterladen und ausdrucken finden Sie hier als PDF Datei. Weitere aktuelle Informationen zur Gemeinschaftsschule finden Sie unter: www.gemeinschaftschule-bw.de oder schauen Sie sich den Film „Mehr Vielfalt“ – Die Gemeinschaftsschule in Baden-Württemberg an.

1. Was genau verstehen wir unter „Gemeinschaftsschule“ und wodurch zeichnet sich der Unterricht an einer Gemeinschaftsschule aus?
Den Kern der Gemeinschaftsschule bildet hierbei die Sekundarstufe I, das heißt, die Klassenstufen 5-10. In allen Fällen, in denen eine Grundschule zur Gemeinschaftsschule gehören soll, bildet diese Grundschule die Primarstufe der Gemeinschaftsschule, das heißt, die Klassenstufen 1-4. Der Schulbezirk für die Gemeinschaftsschule ist aufgehoben, auch für eine Grundschule, die Gemeinschaftsschule ist. Wenn die Gemeinschaftsschule nach der Klassenstufe 10 jährlich mindestens 60 Schülerinnen und Schüler mit Gymnasialniveau hat, kann sie eine Sekundarstufe II mit den Klassenstufen 11-13 an­bieten. Eine Gemeinschaftsschule ist in den Klassenstufen 5-10 verpflichtende Ganztagsschule. Das bedeutet, dass an drei oder vier Tagen der Woche ein Ganztagesbetrieb mit rhythmisiertem pädagogischem Angebot gewährleistet sein muss. Schule und Schulträger entscheiden frei darüber, welche Variante sie wählen. Durch längeres gemeinsames Lernen und durch bestmögliche individuelle Lernformen wird diese Schulart der Unterschiedlichkeit der Schüler gerecht. Die Schülerinnen und Schüler lernen miteinander und voneinander und entwickeln dadurch auch wichtige soziale Kompetenzen. Beispielhaft einige konkrete Punkte dazu:
schülerzentrierte Unterrichtsmethoden
individuelle Lern- und Förderpläne für alle Schülerinnen und Schüler
selbstverantwortliches Lernen individuell und in variablen Gruppen
Praktika in unterschiedlichen Lebensbereichen
Lehrerinnen und Lehrer arbeiten im Team
individuelle Leistungsrückmeldung, durch Ziffernoten ergänzt
rhythmisierter, bewegter Schulalltag.

2. Warum sind alle Gemeinschaftsschulen verpflichtende Ganztagsschulen?
Eine Gemeinschaftsschule ist in den Klassenstufen 5-10 verpflichtende Ganztagsschule. Das bedeutet, dass an 3 oder 4 Tagen der Woche ein Ganztagesbetrieb mit rhythmisiertem pädagogischem Angebot gewährleistet sein muss. Schule und Schulträger entscheiden frei darüber, welche Variante sie wählen. Ganztagsschulen tragen dazu bei, die Chancengerechtigkeit im Bildungssystem zu verbessern. Sie eröffnen vielfältige Möglichkeiten, auf die Interessen und Begabungen der Kinder und Jugendlichen individuell einzugehen. Die Studie zur Entwicklung der Ganztagesschulen (www.projekt-steg.de) zeigt zum Beispiel, dass sich die Teilnahme an Ganztagsangeboten positiv auf die Familie und das Sozialverhalten der Schüler auswirkt. Nicht zuletzt fördern Ganztagsschulen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Aus diesen Gründen sind verpflichtende Ganztagsangebote wichtig für das pädagogische Konzept der Gemeinschaftsschulen. Grundschulen, die an Gemeinschaftsschulen angeschlossen sind, müssen nicht zwingend Ganztagsschulen werden, haben aber die Möglichkeit dazu. Sie können zwischen verpflichtendem und freiwilligem Ganztagsbetrieb sowie zwischen 3 oder 4 Tagen wählen.

3. Was unterscheidet eine Lerngruppe von einer Klasse?
Die Gesamtheit der Kinder einer Klasse bildet die Lerngruppe in der Gemeinschaftsschule. Der geänderte Begriff wird vor allem deshalb gewählt, weil deutlich gemacht werden soll, dass die Lerngruppe kein so ausschließlich fest gefügter Verband ist wie seither die Klasse. Es soll dabei ganz klar betont werden, dass die Lerngruppe das bekannte und sichere Umfeld für die Schülerinnen und Schüler darstellt. Es wird selbstverständlich immer wieder Lernsituationen geben, die in der gesamten Lerngruppe stattfinden. Darüber hinaus haben die Kinder jedoch die Möglichkeit und die Pflicht, sich in unterschiedlichen Gruppierungen anhand individueller und kooperativer Lernformen weitgehend selbstverantwortlich zu betätigen. Über Größe und inhaltliche Ausrichtung der Lerngruppen entscheidet nach pädagogischen Gesichtspunkten und organisatorischen Gegebenheiten die Schule vor Ort. Dabei handelt es sich um einen dynamischen Prozess, der einen allmählichen Übergang vom einen ins andere System erlaubt. In keinem Fall gibt es eine Aufteilung in leistungsorientierte A, B, C-Kurse oder ähnliches.

4. Nach welchen Bildungsplänen arbeitet die Gemeinschaftsschule?
Die derzeit gültigen Bildungspläne für die allgemein bildenden Schulen stammen aus dem Jahr 2004. Die Gemeinschaftsschulen arbeiten zunächst in den Jahrgangsstufen 5 und 6 nach dem Bildungsplan der Realschule unter Einbeziehung gymnasialer Standards. Ein Ziel der im Dezember 2012 gestarteten Bildungsplanreform ist es, einen Bildungsplan zu erarbeiten, der die Grundschule und die Sekundarstufe I umfasst. Darin sollen verbindliche und gemeinsame Bildungsstandards enthalten sein, auf deren Grundlage Schülerinnen und Schüler in den verschiedenen Schularten lernen können.

5. Gibt es an einer Gemeinschaftsschule Noten?
In der Gemeinschaftsschule müssen keine Noten gegeben werden; allerdings können Eltern die „Übersetzung“ des Leistungsstands ihrer Kinder in Noten verlangen. In jedem Fall gibt es differenzierende Beurteilungen über den individuellen Entwicklungs- und Leistungsstand der Schülerinnen und Schüler.In den Abschlussklassen sind Noten obligatorisch.

6. Welche Schulabschlüsse sind an der Gemeinschaftsschule möglich?
Da in den Lerngruppen alle Bildungsstandards angeboten und von unterschiedlichen Schülerinnen und Schülern nach ihren Fähigkeiten erreicht werden, sind auch alle Abschlüsse möglich:
Hauptschulabschluss nach Klasse 9 oder 10
Realschulabschluss nach Klasse 10
Abitur sofern die GMS eine Sekundarstufe II anbietet

7. Sind die Schulabschlüsse vergleichbar, wenn Familien umziehen?
Grundlage des Schulunterrichts sind bundesweit gültige Bildungsstandards von Hauptschule, Realschule und Gymnasium. So können Eltern sicher sein, dass ihre Kinder bei einem Umzug innerhalb Baden-Württembergs oder Deutschlands in anderen Schulen Anschluss finden.

8. Welche Wege stehen nach dem Abschluss der Klasse 10 der Gemeinschaftsschule offen?
Nach erfolgreichem Abschluss der Klassenstufe 10 der GMS sind folgende Übergänge möglich:
Übergang in die gymnasiale Oberstufe eines allgemein bildenden Gymnasiums
Übergang an berufliche Gymnasien
Übergang in die berufliche Ausbildung
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9. Wodurch zeichnet sich das pädagogische Konzept aus?
Für eine Bewertung des pädagogischen Konzepts hat das Kultusministerium hohe und umfangreiche Qualitätsanforderungen gesetzt:
Umgang mit Vielfalt: produktiver Umgang mit Heterogenität, planvolle und kontinuierliche Förderung des individuellen und kooperativen Lernens
Unterrichtsqualität: Schwerpunkt auf selbstverantwortlichem Lernen und Lebensweltbezug; Lehrkräfte als Lernbegleiter; Teamarbeit
Verantwortung: achtsamer und gewaltfreier Umgang mit Personen und Sachen, demokratisches Engagement, Eigeninitiative und Gemeinsinn
Schulklima: Freude am Lernen und am Miteinander, pädagogisch fruchtbare Beziehungen zu außerschulischen Partnern;
Qualitätsmanagement: hohe Professionalität der Schulleitung, Bewusstsein als lernende Organisation, Projektmanagement
Leistungsanspruch: Leistung als Qualitätsmerkmal, Orientierung an den Stärken der Schülerinnen und Schüler
Erfahrungen mit Ganztagsschule, Inklusion und aktiver Elternarbeit erwünscht.

10. Gibt es Vorgaben zur Größe einer Gemeinschaftsschule?
Eine Gemeinschaftsschule ist in der Regel zwei- oder mehrzügig, wobei der Klassenteiler auf 28 Kinder festgelegt ist.

11. Wie sind die Gemeinschaftsschulen mit Lehrerstunden ausgestattet?
Zusätzlich zu den in der Stundentafel vorgegebenen Stunden erhalten die Gemeinschaftsschulen zusätzliche Lehrerstunden:
für individuelle Förderung und Differenzierung: 2 Lehrerwochenstunden (LWS) je Klasse
für besondere pädagogische Aufgaben: 2 Lehrerwochenstunden (LWS) je Klasse
für die Weiterentwicklung zur GMS einmalig („Anschub“): 3 LWS je Klasse 5 im ersten Jahr der Genehmigung der Schule, 2 LWS je Klasse 6 im zweiten Jahr der Genehmigung der Schule und 1 LWS je Klasse 7 im dritten Jahr der Genehmigung der Schule
für den verbindlichen Ganztagsunterricht in der Sekundarstufe I: 5 LWS je Klasse für 4 Tage bzw. 2 LWS je Klasse für 3 Tage

12. Wie können sich die Lehrkräfte qualifizieren?
Der Umgang mit heterogenen Lerngruppen ist Bestandteil der modernen Lehrerausbildung, insbesondere an den Pädagogischen Hochschulen. Schulen, die sich zu Gemeinschaftsschulen weiterentwickeln haben in der Regel bereits viele Jahre Erfahrung mit einer individualisierten Lern- und Lehrkultur. Das Kultusministerium hat zudem ein differenziertes Fortbildungs- und Beratungsangebot für die Gemeinschaftsschule entwickelt, das den unterschiedlichen Entwicklungsständen der einzelnen Schulen gerecht wird. Durch regelmäßige Treffen aller Schulleitungen der Gemeinschaftsschulen entstehen Synergieeffekte, um gemeinsam schulorganisatorische und inhaltliche Aspekte zu besprechen und weiterzuentwickeln.

13. Wie werden Eltern ins Schulleben eingebunden?
Die Gemeinschaftsschule geht mit den Eltern eine Erziehungspartnerschaft ein. In regelmäßigem Kontakt verständigen sich Lehrkräfte und Eltern über den Leistungsstand der Kinder und treffen gemeinsam Absprachen über praktikable und sinnvolle Leistungs- und Zielvereinbarungen sowohl in der Schule als auch im Elternhaus.